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Dienstleistungsunternehmen, insbesondere solche in der Informationstechnologie und Kommunikationsbranche (ITK), sind mit einer Vielzahl von Haftungsrisiken konfrontiert. Die dynamische Natur des ITK-Marktes bringt zusätzliche Herausforderungen mit sich, da Technologien, Kundenbedürfnisse und Marktbedingungen sich ständig verändern.
Mit dem Wissen, welche konkreten Haftpflichtrisiken die tägliche Arbeit von IT-Unternehmen bedrohen und was eine IT-Haftpflicht leisten muss, um diesen Risiken entgegenzutreten, können Sie im Kundengespräch überzeugen.
TOP 10 der Haftpflichtrisiken von IT-Dienstleistern
- Erweitertes Dienstleistungsportfolio
Ein IT-Unternehmen erweitert sein Angebot mit dem Know-how eines neu eingestellten Mitarbeiters.
Net IT by Hiscox Lösung: Weitreichende Deckung, bei der alle in der IT-Branche typischen Tätigkeiten und Nebenrisiken, sogar auch aus Arbeitnehmerüberlassung oder als Datenschutzbeauftragter, automatisch mitversichert sind. Ihr Kunde muss also zukünftige neue berufliche ITK-Aktivitäten nicht gesondert anzeigen. - Verspätete Auftragserledigung
Ein IT-Unternehmen kann aufgrund einer groben Fahrlässigkeit (z. B. in Kauf genommene Überlastung durch paralleles Arbeiten an mehreren Großprojekten) die vom Auftraggeber bestellte Software nicht pünktlich programmieren.
Net IT by Hiscox Lösung: Versicherung von Verzögerungsschäden - Fehlprogrammierung
Nach der Implementierung eines Plug-ins ist der Onlineshop eines Kunden über zwei Tage nicht erreichbar. Der IT-ler wird auf Schadenersatz verklagt.
Net IT by Hiscox Lösung: Entgangener Gewinn, bei dem durch die Nichterreichbarkeit des Online-Shops der Umsatzausfall von der Versicherung übernommen wird. - Schlechterfüllung
Ein Rechenzentrumsbetreiber garantiert seinem Kunden, einem Reiseportal, eine Datenverfügbarkeit in Höhe von 99,5 %. Diese fällt für sieben Tage auf 97,5 %. Für diese Differenz wurde vertraglich ein pauschaler Schadenersatz je Kalendertag vereinbart.
Net IT by Hiscox Lösung: Vertragliche Haftung inkl. pauschaliertem Schadenersatz, die auch pauschale, entgangene Umsätze aufgrund einer Schlechterfüllung vertraglich vereinbarter Leistungen übernimmt – in diesem Fall die schlechtere Erreichbarkeit des Portals. - Fehler in der Vergangenheit
Ein IT-Freelancer, der bisher nicht versichert war, erbringt drei Monate vor Beginn des Versicherungsvertrages eine Dienstleistung, die einen Schaden nach sich zieht.
Net IT by Hiscox Lösung: Rückwärtsdeckung - Fehler, die zu Folgefehlern bei Dritten führen
Ein IT-Unternehmen nimmt ein Software-Update an einer Kundendatenbank vor. Da dies mangelhaft geschieht, muss eine Nachbesserung vorgenommen werden. Hierbei kommt es zu einem umfangreichen Datenverlust und der Kunde macht Kosten der Datenwiederherstellung geltend.
Net IT by Hiscox Lösung: Versicherung sogenannter Erfüllungsfolgeschäden, die Schadenersatzansprüche Dritter übernimmt. - Urheberrechtsverletzungen
Ein IT-Freelancer benutzt für die Website eines Kunden Bildmaterial, ohne die notwendigen Rechte zu erwerben.
Net IT by Hiscox Lösung: Versicherung von Urheberrechtsverletzungen - Unredliche Mitarbeiter
Ein Mitarbeiter eines ITK-Unternehmens macht Dritten vertrauliche Kundendaten zugänglich. Der Kunde verliert dadurch ein wichtiges Projekt und macht den entgangenen Gewinn geltend. Zudem war eine Vertragsstrafe bei Bruch der Verschwiegenheitsvereinbarung vereinbart.
Net IT by Hiscox Lösung: Optionale Mitversicherung von Ansprüchen wegen Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarungen inkl. Vertragsstrafen - Ausfall von Kernpersonal
Bei einem Softwarehaus fällt aufgrund eines Unfalls der IT-Projektleiter für fünf Monate aus – Projekte drohen zu scheitern. Über einen Headhunter kann ein teurer Interims-Leiter eingestellt werden, um das Geschäft aufrechtzuerhalten.
Net IT by Hiscox Lösung: Optionales Key-Man-Cover, das diesen Eigenschaden – vom Recruiting bis zu den Mehrkosten durch teureres Personal – abdeckt. - Insolvenz eines Kunden
Ein IT-Unternehmer hat vor vier Jahren bei einem Großkunden ein Projekt erfolgreich zum Abschluss gebracht und dafür 100.000 Euro erhalten. Vor zwei Monaten hat er von der Insolvenz seines Kunden das erste Mal gehört. Nun fordert der Insolvenzverwalter die Zahlung zum Zwecke der Zuführung in die Insolvenzmasse zurück und macht darauf aufmerksam, dass dies bis zu zehn Jahre rückwirkend rechtlich zulässig ist.
Net IT by Hiscox Lösung: Optionaler Einschluss von Insolvenzanfechtung, bei der der Eigenschaden und falls nötig auch die Kosten für ein rechtliches Vorgehen bei einer ungerechtfertigten Rückforderung ersetzt werden.
Eine umfassende Versicherungslösung ist entscheidend, um diese Risiken zu mindern, bzw. ein Unternehmen vor den finanziellen Folgen dieser Risiken zu schützen. Sie möchten mehr über diese IT-Versicherung erfahren? Dann besuchen Sie unsere Produktseite von Net IT by Hiscox.
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