Unternehmensleiterdeckung von Allcura

Produktvorstellung

Die Unternehmensleiterdeckung von Allcura ist eine Berufshaftpflicht für Geschäftsführer, Vorstand, Beirat oder Aufsichtsrat. Denn nicht immer haftet die Gesellschaft bei Fehlern. Um das Privatvermögen zu schützen oder bei Unternehmen, die aufgrund von Vorschäden keine D&O Versicherung erhalten, kann eine Unternehmensleiterdeckung abgeschlossen werden.

Die Unternehmensleiterdeckung ist das Pendant zur Persönlichen D&O Versicherung. Der Geschäftsführer schließt die Unternehmensleiterdeckung für sich und in seinem Namen ab und übernimmt auch die Bezahlung.

Für die Unternehmensleiterdeckung gelten u.a. folgende Zeichungsgrundsätze:

  • Basisprämie in Abhängigkeit der Rechtsform
  • Weitere Mandate gegen individuellen Zuschlag möglich
  • Degression je nach Wahl der Versicherungssumme
  • Deckung für Mandate in GmbH, Vereinen, Verbänden, Genossenschaften, Stiftungen, öffentlich-rechtlichen Anstalten oder Körperschaften und Aktiengesellschaften

Bitte beachten: Börsennotierte AG´s und Banken und Versicherungen erhalten keinen Versicherungsschutz.

Vorteile der Unternehmensleiterdeckung von Allcura

 

  • Versicherungsnehmer ist der Unternehmensleiter persönlich (im Unterschied zur D&O). Er ist „HERR“ seiner eigenen Absicherung und entscheidet selbst über Höhe und Umfang seines Versicherungsschutzes
  • Prämienfreie unbegrenzte und unverfallbare Nachhaftung, d.h. Versicherungsschutz auch im Ruhestand und für die Erben
  • Dauerhafte Deckung nach dem Verstoßprinzip
  • Jährliche Deckungssummen-Aggregate
  • Geringer fester Selbstbehalt von lediglich 1.000.- €
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Dokumente Unternehmensleiter Allcura

Interessantes

Interessantes zum Thema

2020 ist – und bleibt – ein besonderes Jahr. Die D&O- oder auch Unternehmensleiterdeckung ist mit der Corona-Krise und dem Wirecard-Skandal in den Vordergrund gerückt. Einige Versicherer modifizieren ihre Versicherungsbedingungen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll betroffene Unternehmen während der Corona-Krise unterstützen. Das Covid-19-Insolvenz-Aussetzunggesetzt ist am 27.03.2020 in Kraft getreten. Welche Folgen und eventuelle Haftungen von Geschäftsleitern in Zukunft daraus entstehen, kann zurzeit nur vermutet werden.

Die Bundesregierung hat fünf Punkte beschlossen, die den Unternehmen helfen sollen, durch die Krise zu kommen:

  1. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
  2. Eingeschränkte Haftung von Geschäftsleitern für Zahlungen nach Insolvenzreife
  3. Neue Kredite nicht sittenwidrig
  4. Anfechtungsvorschriften modifiziert
  5. Keine allgemeine Aussetzung der gesetzlich bestehenden Zahlungsverbote

2021 wird zeigen, ob diese Maßnahmen reichen und wie die Schadensentwicklung bei den D&O Versicherungen sein wird.

Schadenbeispiele

Schadenbeispiele

Das Therapiezentrum T-GmbH möchte sein Angebot für die Patienten erweitern und entschließt sich zu expandieren. In der Nähe findet sich eine kleinere Praxis, die der Inhaber aus Altersgründen aufgeben möchte. Der Geschäftsführer wird mit der Abwicklung beauftragt. Der Erwerb wird durch Aufnahme eines Kredits bei der Hausbank finanziert. Als sich herausstellt, dass erheblicher Sanierungsbedarf in der erworbenen Praxis besteht, werfen die Gesellschafter dem Geschäftsführer vor, dass er diesen falsch bewertet habe, dass die Finanzierung zu teuer sei und er es versäumt habe, Fördermittel zu beantragen.

 

Die XY GmbH betreibt einen Handel mit Ersatzteilen für Kfz-Werkstätten. Die Werkstatt B ist seit langem Kunde bei XY. Der Buchhalterin fällt auf, dass B in letzter Zeit die Forderungen mit erheblichen Verspätungen beglichen hat. Als B eine größere Menge an Ersatzteilen bestellt, werden diese ohne weiteres an diesen ausgeliefert. Kurz darauf meldet B Insolvenz an. Da die gelieferten Waren nicht mehr auffindbar sind, weil B diese inzwischen weiterverkauft hat und auch aus der Insolvenzmasse keine Zahlungen zu erwarten sind, nimmt die XY GmbH den Geschäftsführer in Höhe eines fünfstelligen Betrages in Anspruch. Ihm wird vorgeworfen, er hätte dafür sorgen müssen, dass die Buchhaltung eine regelmäßige Kontrolle der Kreditwürdigkeit von Kunden durchführt und bei Zahlungsverzug den Vertrieb informiert, bzw. die Materialauslieferung gestoppt wird.

Assecuradeur

Als unabhängiger Assecuradeur bietet Carl Rieck Risikoabdeckungen von verschiedenen Versicherungsgesellschaften wie Allianz, Alte Leipziger, AXA, Basler, Beazly, Dialog, Gothaer, Hiscox, Zurich und viele mehr. Für spezielle Deckungen finden wir für Sie das richtige Versicherungskonzept. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

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Für nähere Auskünfte zur Unternehmensleiterdeckung von Allcura, Fragen zum Ablauf, Dokumentierung und Abschluss können Sie sich gerne auch persönlich an uns wenden. Rufen Sie uns an, wir stehen Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite.

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