Gebäude · Inhalt · Haftpflicht — ein Spezialkonzept
Versicherungsschutz für Objekte mit besonderer Nutzung
Saunaclub, Swingerclub, Table-Dance-Bar, Bordell oder Laufhaus: Wo Standardversicherer ablehnen, prüfen wir jedes Objekt individuell — diskret anhand von Fotos und Unterlagen oder persönlich vor Ort, mit erfahrenen Versicherungsgesellschaften im Hintergrund.
Ein Deckungskonzept der Carl Rieck GmbH · Assekuradeur seit Generationen · Teil der +Simple Gruppe
WER VERSICHERT WIRD
Betriebe, für die es sonst kaum Deckung gibt
Nach der Rechtsprechung des BGH kann bereits die Aufnahme einer bordellähnlichen Nutzung zur Leistungsfreiheit einer Standard-Gebäudeversicherung führen. EspritCover.Rieck ist genau für diese Objekte gemacht:
- Saunaclub & FKK-Club – Großflächige Objekte mit Wellness-, Gastronomie- und Clubbereich — inklusive hochwertiger Ausstattung.
- Swingerclub – Clubkonzepte mit Event- und Gastronomiebetrieb, versichert nach tatsächlicher Nutzung statt Tarnbezeichnung.
- Table-Dance-Bar – Bar- und Showbetriebe mit Bühnen-, Licht- und Tontechnik sowie erhöhten Inhaltswerten.
- Bordell –Genehmigte Betriebe nach ProstSchG — Gebäude, Inhalt und Haftpflicht mit korrekter Betriebsbeschreibung.
- Laufhaus – Zimmervermietung im großen Stil: Mietverlustabsicherung und Gebäudedeckung für Eigentümer und Betreiber.
- Vergleichbare Nutzungen – Ähnlich gelagerte Objekte prüfen wir individuell — sprechen Sie uns einfach an.
Diskrete Abwicklung – Individuelle Risikoprüfung – Erfahrene Risikoträger – Ein Vertrag statt drei

DAS KONZEPT AUF EINEN BLICK
Bausteine: Gebäude, Geschäftsinhalt, Betriebshaftpflicht
Risikoprüfung – Individuell — aus der Ferne oder vor Ort
Mietverlust – Mitversicherbar
Betriebsbeschreibung – Korrekt deklariert, belastbar im Schadenfall
Betreuung – Persönliche Ansprechpartner/-innen bei Carl Rieck
dokumente
Dokumente EspritCover.Rieck
Ein Nischenmarkt, den kaum jemand bedienen kann
Nur eine Handvoll Risikoträger zeichnet dieses Segment. Mit EspritCover.Rieck geben Sie Ihren Kunden Zugang zu einem etablierten Deckungskonzept — und binden eine Zielgruppe, die loyalen, langfristigen Bestand bringt.
- Echtes Alleinstellungsmerkmal – Wer dieses Risiko platzieren kann, gewinnt Kunden, die sonst niemand versichert — inklusive Cross-Selling-Potenzial in Gastronomie und Immobilien.
- Erfahrener Assekuradeur-Partner – Die Carl Rieck GmbH steht seit Jahrzehnten für Spezialrisiken — mit gewachsenen, stabilen Beziehungen zu den Versicherungsgesellschaften hinter dem Konzept.
- Diskretion gegenüber Ihrem Kunden –Fernbewertung als Standard, Vor-Ort-Termine nur wo sinnvoll — stets abgestimmt, vertraulich und mit klaren Unterlagenanforderungen.
- Fairness im Bestand – Individuelle Prüfung statt Pauschalablehnung — und ein Partner, der im Schadenfall erreichbar ist.
WAS DAS KONZEPT LEISTET
Drei Bausteine, ein Konzept
Jedes Objekt wird individuell bewertet — unter anderem anhand aktueller, aussagekräftiger Fotos, bei größeren oder komplexen Risiken auch durch eine Besichtigung vor Ort — und vorbehaltlich positiver Risikoprüfung risikogerecht kalkuliert.
Baustein 1 – Gebäudeversicherung
- Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
- Mietverlust nach versichertem Schaden
- Korrekte Betriebsbeschreibung im Vertrag
- Berücksichtigung von Brandschutz- und Meldeanlagen
Baustein 2 – Geschäftsinhalt
- Kaufmännische & technische Einrichtung
- Licht-, Ton- und Wellnesstechnik
- Waren und Vorräte (u. a. Gastronomie)
- Einbruchdiebstahl & Vandalismus
Baustein 3 – Betriebshaftpflicht
- Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
- Gäste-, Besucher- und Veranstaltungsrisiken
- Mietsachschäden am Gebäude
- Individuelle Versicherungssummen
Warum eine Standardpolice hier nicht schützt
Wird die tatsächliche Nutzung verschwiegen oder als „Hotel“ deklariert, riskieren Eigentümer und Betreiber im Schadenfall die vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers — bei Objektwerten in Millionenhöhe. Bereits die beabsichtigte Aufnahme eines bordellähnlichen Betriebs kann nach der Rechtsprechung eine Gefahrerhöhung darstellen. EspritCover.Rieck versichert die Nutzung, wie sie ist: offen deklariert, individuell geprüft, belastbar im Ernstfall.
Sinngemäß nach BGH, Beschluss vom 20.06.2012
Häufige Fragen
Klartext zum Konzept
Warum kündigt oder verweigert die bisherige Gebäudeversicherung?
Die Aufnahme einer bordellähnlichen Nutzung gilt nach der Rechtsprechung als Gefahrerhöhung. Erfährt ein Standardversicherer davon, kann er den Vertrag kündigen — oder im Schadenfall die Leistung verweigern. Deshalb muss die tatsächliche Nutzung von Anfang an korrekt deklariert und über ein passendes Konzept versichert werden.
Welche Unterlagen werden für ein Angebot benötigt?
Der ausgefüllte Fragebogen sowie aktuelle, aussagekräftige Fotos des Objekts als PDF. Bei bestehenden Verträgen reichen für eine erste Anhaltsquotierung die Policenkopien mit Versicherungssummen, versicherten Gefahren und Selbstbehalten — Prämien dürfen geschwärzt werden.
Erfolgt die Risikoprüfung aus der Ferne oder vor Ort?
Beides ist möglich. Standardmäßig bewerten wir diskret anhand der eingereichten Fotos und Unterlagen. Bei größeren, komplexen oder höherwertigen Objekten führen wir gemeinsam mit erfahrenem Fachpersonal eine Risikoermittlung vor Ort durch — terminlich abgestimmt und selbstverständlich vertraulich. So erhält jedes Objekt die Prüfungstiefe, die es braucht.
Wie berechnet sich die Prämie?
Jedes Objekt wird individuell kalkuliert — nach Nutzung, Bauart, Werten, Brandschutz- und Sicherungstechnik sowie Schadenhistorie. Pauschaltarife gibt es in diesem Segment seriös nicht; dafür erhalten Sie eine risikogerechte, belastbare Deckung.
Wer steht hinter EspritCover.Rieck?
EspritCover.Rieck ist ein Deckungskonzept der Carl Rieck GmbH, Assekuradeur mit Sitz in Rödermark und Teil der europäischen +Simple Gruppe. Im Hintergrund stehen kompetente, erfahrene Versicherungsgesellschaften, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Können auch Betreiber direkt anfragen?
Das Konzept wird über Versicherungsmakler vermittelt. Betreiber ohne eigenen Makler können sich trotzdem melden — wir stellen gern den Kontakt zu einem erfahrenen Vermittler her.
Schadenbeispiele
Schadenbeispiele
Betriebshaftpflichtversicherung:
Bei der Besichtigung eines Bordells für eine Aufklärungskampagne stößt sich ein Journalist den kleinen Zeh. Die Kosten für die Arztbehandlung sowie der Dienstausfall des Journalisten für drei Wochen sind im Versicherungsumfang beinhaltet.
Angebot anfragen
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Diskret. Kompetent. Zuverlässig.
Senden Sie uns Fragebogen und Objektfotos, vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin — oder rufen Sie einfach an. Wir prüfen jedes Objekt individuell und melden uns kurzfristig mit einer ersten Einschätzung.
Anfrage per E-Mail senden
gewerbliche.risiken@carlrieck.de
Telefon
+49 (0) 6074 69665 55
Erreichbarkeit
Mo.-Fr. 09:00-16:00h
