Produktvorstellung

D&O by Hiscox

Für die Versicherung der Tätigkeiten von Organmitgliedern bietet Carl Rieck u.a. die D&O-Versicherung von Hiscox an. Damit werden Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats und Beirats versichert, wenn diese mit Haftungsansprüchen konfrontiert werden. Außerdem kann eine Versicherung für Prokuristen und leitende Angestellte von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Vereinen mit Hauptgeschäftssitz in Deutschland oder Österreich abgeschlossen werden. Die D&O-Versicherung von Hiscox ist als Managerhaftpflicht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Zu unterscheiden ist zwischen der persönlichen bzw. Firmen D&O-Versicherung und der Selbstbehaltdeckung, die an Konzernpolicen gebunden ist. Voraussetzung für die Beantragung der Selbstbehaltsversicherung ist, dass die Aktiengesellschaft, bei der der Vorstand tätig ist, im Besitz einer D&O-Versicherung bei der Hiscox SA ist.

Im April 2024 hat Hiscox seine Managerhaftpflichtversicherung komplett überarbeitet.

Die Highlights:

  • Neue Struktur in den Anträgen für individuellen Schutz und optimierte Prämiengestaltung
  • Neue, separate D&O Police für Start-ups
  • Überarbeitete Deckungselemente & Deckungserweiterungen
  • Niedrigere Hürden für die Versicherung von Managern
  • Vereinfachte und auf 8 reduzierte Antragsfragen für eine leichtere Antragsstellung
  • Überarbeitete Fragebögen für Unternehmen, die nicht in die Antragsmodelle passen
  • Kurze und transparente Bedingungen
  • Einfache Umstellung von Bestandsverträgen über den D&O Online-Antrag

D&O by Hiscox gibt es nun in vier verschiedenen Antrags-Varianten

  1. Standard-Antrag für
    a. Kleine Unternehmen: Bis 5 Mio. Euro Jahresumsatz
    b. Große Unternehmen: Größer 5 bis 100 Mio. Euro Jahresumsatz
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2. Start-up Antrag für Unternehmen, die jünger als 18 Monate sind und bis zu 5 Mio. Euro Jahresumsatz erwirtschaften

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3. Antrag für die Persönliche D&O

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4. Antrag für die D&O Selbstbehaltdeckung

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Weitere Produktvorteile im Überblick:

  • Zielgruppenanträge: Spezifische Anträge für Unternehmen und Vereine, für Start-ups, die sog. Persönliche D&O-Versicherung sowie die D&O Selbstbehaltdeckung
  • Sofortiger Schutz möglich: Die D&O-Versicherung kann über den Online-Antrag auch digital mittels elektronischer Signatur rechtssicher abgeschlossen werden
  • Flexibel und einfach abschließbar: Online-Abschluss für Unternehmen zahlreicher Branchen mit Jahresumsätzen bis zu 100 Mio. Euro sowie Vereine jeglicher Art möglich (Wahl der Versicherungssummen von 100.000 bis zu 5 Mio. Euro)
  • Keine Anrechnung von Abwehrkosten: Abwehrkosten, z. B. in Form von Anwaltskosten, die auf Veranlassung von Hiscox entstehen, reduzieren nicht die Versicherungssumme
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist garantiert: Schäden, die in der gesamten Vertragslaufzeit eingetreten sind, können auch nach Ende des Versicherungsvertrags gemeldet werden
  • Zweifache Maximierung der Versicherungssumme auf Wunsch abschließbar: Hat Ihr Kunde zwei Schäden in einem Jahr, steht erneut die gesamte Versicherungssumme zur Verfügung

Profitieren können Ihre Kunden außerdem von einem über 25 Jahre aufgebauten Know-How, einem hervorragenden Netzwerk an Rechtsanwälten und einer außergewöhnlichen Schadenregulierung. Nicht umsonst wird die D&O Versicherung von Hiscox seit vielen Jahren ausgezeichnet.

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Interessantes zum Thema

D&O steht für Directors and Officers. Die D&O-Versicherung ist eine Form der Berufshaftpflicht und auch unter dem Namen Managerhaftpflicht-Versicherung oder Unternehmensleiter-Haftpflicht-Versicherung bekannt. In den letzten Jahren haben immer mehr Vereine und Stiftungen die D&O Versicherung entdeckt, um ihre teils ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter vor Haftungsansprüchen zu schützen. Und auch besonders junge Firmen und Start-ups sehen sich in der Gründungsphase mit vielfältigen D&O-Risiken oder dem Szenario der Insolvenz konfrontiert. Den zunehmenden Absicherungs-Bedarf für diese Unternehmen unterstreichen auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Im Jahr 2023 wurden 593.200 Unternehmen neu gegründet, ein Anstieg von 6,9 % gegenüber dem Vorjahr. Dass Start-ups und auch etablierte Unternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt sind, zeigt die ebenfalls steigende Anzahl von Gewerbeaufgaben: mit 486.900 waren es 8,3 % mehr als im Jahr 2022.

haufig gestellte fragen

Das sind die häufigsten Fragen

Ja, wenn dies gewünscht ist, schicken Sie bitte den Fragebogen mit konsolidierten Finanzkennzahlen sowie den aktuellen konsolidierten Geschäftsbericht an Carl Rieck.

Ja. In der Nachhaftung sind auch Schäden versichert, die nach Beendigung des Vertrages eintreten und gemeldet werden.

Die Nachmeldefrist definiert den Zeitraum, in dem während der Versicherungsperiode eingetretene Schadenfälle gemeldet werden können.

Da die D&O-Versicherung auf dem „Claims-made“-Prinzip basiert, besteht Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die nach Vertragsende eintreten (Nachmeldefrist), wenn die entsprechenden Pflichtverletzungen in die Vertragslaufzeit oder den Zeitraum des rückwirkenden Versicherungsschutzes fallen.

schadenbeispiele

Schadenbeispiele

Insolvenzverfahren

Eine GmbH befindet sich in einer wirtschaftlichen Krise. Dennoch gleicht der Geschäftsführer Forderungen von einem wichtigen Zulieferer in Höhe von 900.000 Euro aus. Kurze Zeit später muss der Geschäftsführer einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit stellen. Der Insolvenzverwalter behauptet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung von 900.000 Euro an den Zulieferer bestanden hätte und der Geschäftsführer diese Zahlungen aus seinem privaten Vermögen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen müsse. Denn Zahlungen an Gläubiger nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit seien nicht zulässig. Der Anspruch des Insolvenzverwalters ist begründet. Hiscox übernimmt die Zahlung von 900.000 Euro an den Insolvenzverwalter.

Umsatzausfälle

Der Geschäftsführer eines Hiscox versicherten Unternehmens schließt einen langfristig angelegten Leasing- und Wartungsvertrag mit einem IT-Systemdienstleister. Als ein Jahr später gegen das Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, werden die Verträge nach § 109 der Insolvenzordnung gekündigt. Der IT-Systemdienstleister fordert Schadenersatz und argumentiert, dass der Geschäftsführer die Überschuldung bereits bei Vertragsschluss gekannt, aber nicht mitgeteilt habe – mit dieser Information hätte der Dienstleister den Vertrag nicht geschlossen. Hiscox gewährt passiven Rechtsschutz und hilft somit dem versicherten Unternehmen, die Schadenersatzforderung in Höhe von 140.000 Euro abzuwehren.

Fristversäumnis

Ein Start-Up mietet nach erfolgreicher Finanzierungsrunde große Büroflächen für bis zu 50 geplante neue Mitarbeiter an. Nach Schwierigkeiten beim Recruiting können nur 12 Mitarbeiter am Standort gefunden werden. Die weiteren Stellen werden deutschlandweit als Heimarbeitsplätze besetzt. Auch die Kollegen am Standort nutzen das Büro nur sporadisch, so dass die gemieteten Flächen zu 90% leer stehen. Die Gesellschafter werfen dem Geschäftsführer vor, hier keine angemessene Analyse gemacht und den Mietvertrag verfrüht und mit 5 Jahren Bindung abgeschlossen zu haben, Streitwert sind 850.000 € überhöhte Mietkosten über 5 Jahre. Hiscox übernimmt die Verteidigung der versicherten Person und kann den Anspruch auf 500.000 € reduzieren. Diese Summe wird dann entschädigt.

Assecuradeur

Informationen zur D&O Versicherung

Für jeden Kunden das passende, umfangreiche Versicherungskonzept finden ist eine der Herausforderungen, die wir mit Versicherungsvermittlern, Maklern und Versichererventilen seit Jahrzehnten gemeinsam und fair annehmen. Sprechen Sie uns auch wegen Alternativen oder anderen Preismodellen an.

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner

Gerade bei der D&O-Versicherung wichtig: die persönliche Beratung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und sprechen mit uns über die Anforderungen Ihres Kunden.

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Burkardt

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