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Pflichtversicherung für Berufsbetreuer seit 1.1.2023

Hiscox SA

Liebe Carl Rieck GmbH Partner/-innen,

für Berufsbetreuer gilt seit 1.1.2023 eine wichtige Neuerung: für diese Berufsgruppe existiert eine Versicherungspflicht.

Die Anforderungen der Pflichtversicherung umfassen:

  • Abschluss einer Berufshaftpflicht (auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt)
  • Pro Versicherungsfall 250.000 Euro (mit 4-fach Maximierung), sodass pro Versicherungsjahr eine Versicherungssumme von 1 Mio. Euro zur Verfügung steht

Zielgruppe mit Akquisepotential

Derzeit nutzen rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland* eine Betreuung – Tendenz steigend. Ihnen stehen ca. 12.000 Berufsbetreuer bzw. rechtliche Betreuer zur Verfügung, die ab dem 01.01.2023 per Gesetz eine Berufshaftpflichtversicherung haben müssen.

Mit der Berufsbetreuer by Hiscox können zum Basismodul der Vermögensschadenhaftpflicht – der Pflichtversicherung ab 01.01.2023 – eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Sach- und Elektronikversicherung hinzugewählt werden, um die wichtigsten Haftpflicht- und Sachrisiken abzudecken.

Nutzen Sie die Pflichtversicherung für Ihren Vertrieb! Zum Online-Antrag geht es hier.

*Quelle: Berufsbetreuung.de

Für Vertriebspartner mit Bestandskunden:

Die Carl Rieck GmbH hat die Vertriebspartner per E-Mail mit einer Übersicht der betroffenen Verträge und Informationen zur weiteren Vorgehensweise informiert. Alle Verträge müssen zum 1.1.2023 unabhängig von der Hauptfälligkeit angepasst werden. Zusammen mit der Vertragsanpassung erhalten Sie bzw. Ihre Kunden die erforderlichen Unterlagen sowie die notwendige Versicherungsbestätigung.

Ihr Carl Rieck GmbH Team

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Autoren

Monika Heusel

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