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Wiedereinschluss der Lösegeldzahlungen in Cyber

Rote Kugel mit Binärcode und Schlüsselloch

Bildquelle: Hiscox

Die BaFin hat entschieden: Die Koppelung von cyberbedingten Lösegeldzahlungen an die Cyber – Versicherung ist nun wieder zulässig, solange dies nicht aktiv beworben wird und Ermittlungsarbeiten der Polizei nicht beeinträchtigt werden (siehe  BaFin Verlautbarung vom 15.09.2017).

Hiscox hat dies nun wieder zum Anlass genommen, die Lösegeldzahlung standardmäßig in die Cyber-Deckung aufzunehmen. Dies geschieht ab 15.09.2017 für das gesamte Neu- und Bestandsgeschäft prämienneutral bis zur Versicherungssumme. Einen entsprechenden Nachtrag auf Basis des Bedingungswerks 09/2017 erhalten Sie zur jeweiligen nächsten Hauptfälligkeit. Auch bei allen Anträgen, die sie zukünftig einreichen, werden automatisch die neuen Bedingungen zugrunde gelegt. Entsprechende Schäden werden wir ab sofort auch auf dieser Grundlage regulieren.

Hier finden Sie den neuen Stand 09/2017 des Bedingungswerkes.

Was hat sich geändert?

  • Der Baustein Lösegeld wurde unter Ziffer II. Was leistet der Versicherer? am Ende aufgenommen.
  • Zusätzlich findet sich daraus folgend der Ausschluss Lösegeld-Betrug durch Repräsentanten unter Ziffer III. Was ist nicht versichert?

Wir hoffen, mit dieser schnellen und unbürokratischen Lösung für ein positives Kundenerlebnis zu sorgen.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter 06074 69665-0 oder hiscox@carlrieck.de zur Verfügung.

Autoren

Friedrich Schumann

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